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Wenn räumliche Entwicklungen geplant oder vorbereitet werden, berührt das viele Interessengruppen. Verschiedene Planwerke werden auf allen Ebenen der Verwaltung - vom Bund bis zu den Kommunen - ausgearbeitet und sind, abhängig vom Plangeber, unterschiedlich in ihren inhaltlichen Schwerpunkten. Eine Aufgabe der behördlichen Planung ist, wesentliche Interessen abzuwägen, Konflikte zwischen verschiedenen Bereichen zu minimieren und Flächen bestmöglich zu nutzen.
Darum darf die Öffentlichkeit sowie Träger öffentlicher Belange (TöB) bei den Planungen mitreden. Bei landesweiten Planungen sind weitere Institutionen, wie zum Beispiel Umwelt- und Naturschutzvereinigungen, je nach Planungsanlass ebenfalls aufgefordert Stellung zu nehmen.
Die Beteiligung in der Bauleitplanung steht im Baugesetzbuch. In einem festgelegten Zeitraum werden Stellungnahmen der Öffentlichkeit und TöB gesammelt und von der zuständigen Sachbearbeitung ausgewertet. Die Inhalte der Stellungnahmen müssen bei der Abwägung aller Belange aufgenommen und adressiert werden, bevor die Bebauungs- und Flächennutzungspläne verabschiedet werden.
Das Raumordnungsgesetz, ergänzt um die entsprechenden Landesplanungsgesetze, sieht eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen an raumordnerischen Verfahren vor. Hierzu zählen z.B. Raumordnungspläne des Landes oder des Bundes, Regionalpläne, sowie Raumordnungsverfahren.
Bei einem Planfeststellungsverfahren nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz handelt es sich um ein Genehmigungsverfahren für größere Vorhaben in der Infrastruktur. Das können z.B. Straßen, Eisenbahnen, Stadtbahnen, Flugplätze, Hoch-/Höchstspannungsleitungen des Stromnetzes, Deponien oder auch Gewässerausbauten sein. Diese berühren bei ihrer Erstellung eine große Menge an öffentlichen wie auch zumeist eine Vielzahl an Interessen des privaten Lebens. Alle betroffenen Behörden, deren Aufgabenbereiche hier berührt werden, sind zur Stellungnahme aufgefordert.
DiPlanBeteiligung ist eine Plattform, auf der Sie Ihr Recht zur Mitsprache online wahrnehmen können.
Die planenden Behörden laden öffentliche Bekanntmachungen, Unterlagen und Pläne über DiPlanBeteiligung hoch. Die Öffentlichkeit und TöB können sich z.B. über geplante städtebauliche Entwicklungen und andere Vorhaben in den Behörden informieren und Stellungnahmen einreichen.
DiPlanBeteiligung ist ein gemeinsames Projekt der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Bund in Zusammenarbeit mit den Bundesländern Berlin und Bremen. Es wurde im Rahmen des Onlinezugangsgesetz gefördert und weiterentwickelt. Der Funktionsumfang wird in den folgenden Monaten um Beteiligungen an der Raumordnung und Anhörungen im Zuge von Planfeststellungsverfahren schrittweise erweitert. Auch sind Beteiligungen im Rahmen der Landschaftsplanung und bei Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz vorgesehen.
Eine bundesweite Übersicht über alle raumbezogenen Planwerke und formalen Beteiligungsverfahren des Baugesetzbuches sowie perspektivisch der Raumordnung und Planfeststellung finden Sie in unserem DiPlanPortal.
DiPlanBeteiligung ist als freie Software unter der Open-Source-Lizenz für die Europäische Union „European Union Public License“ (EUPL) auf der Open CoDE Plattform der öffentlichen Verwaltung bereitgestellt DiPlanung · GitLab (opencode.de).
DiPlanBeteiligung ist eine Software-Komponente der DiPlanung-Produktfamilie. Mehr Informationen zur DiPlanung finden Sie hier.
Häufige Fragen
Haben Sie Fragen zur Bauleitplanung oder zu dieser Online-Plattform? Durchsuchen Sie hier die häufig gestellten Fragen.
Allgemeines
DiPlanBeteiligung ist ein Service, der Ihnen die digitale Beteiligung an Planungen, insbesondere im Bauwesen (Bauleitplanung, Raumordnung und Planfeststellung), einfach und effizient ermöglicht. Sie nehmen entweder als Bürger*in, Unternehmen oder als Mitarbeiter*in einer Behörde bzw. eines Trägers öffentlicher Belange (TöB) an diesem Verfahren teil. Abhängig von Ihrer Rolle stehen Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung, um Ihre Stellungnahmen einzubringen.
Bürgerinnen und TöB können DiPlanBeteiligung kostenfrei nutzen.
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (TöB) sind Organisationen, Unternehmen oder Behörden, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Berührt ein geplantes Bau- oder Planungsvorhaben Ihre Zuständigkeit, werden Sie beteiligt. Häufig betrifft dies die Natur- und Denkmalschutzbehörden. Aber auch Strom- und Gasversorgungsunternehmen gehören dazu, wenn es darum geht, die Energieversorgung zu gewährleisten. In einigen Fällen werden auch Nachbargemeinden beteiligt, um zu prüfen, ob die Planung Auswirkungen auf das eigene Gemeindegebiet hat.
DiPlanBeteiligung stellt den komplexen Beteiligungsprozess in einer klaren Struktur dar und ermöglicht damit eine intuitive Bedienbarkeit. Die Anwendung kann aus verschiedenen Browsern, mit verschiedenen Endgeräten jederzeit und von jedem Standort mit Internetzugang genutzt werden. Früher konnten Planungsdokumente nur in den Ämtern eingesehen werden. Mit DiPlanBeteiligung geht das jetzt ganz bequem von zuhause aus – unabhängig von den Öffnungszeiten der Verwaltung. In einer Karte können Sie sich schnell einen Überblick über die Planverfahren Ihrer Kommune machen und Planungsdokumente ganz einfach digital ansehen. Ihre Stellungnahme müssen Sie nicht mehr in Papierform abgeben, sondern Sie können diese direkt online äußern.
Die Plattform stellt alle notwendigen Informationen zu den Beteiligungsverfahren zur Verfügung. Es können Einwendungen bzw. Stellungnahmen erstellt und eingereicht werden. DiPlanBeteiligung unterstützt Verfahrensträger bei der Durchführung der Beteiligung von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit. Zu Beginn werden durch den Verfahrensträger Planungsdokumente eingestellt, die von den Beteiligten angesehen und heruntergeladen werden können. Die Beteiligten verfassen ihre Stellungnahmen direkt über DiPlanBeteiligung und reichen sie beim Verfahrensträger ein. Im Ergebnis erhält der Verfahrensträger eine Abwägungstabelle mit den eingegangenen Stellungnahmen. Diese kann dann durch die Abwägungsvorschläge ergänzt werden und dann als Vorlage für die Gremiensitzung genutzt werden. Bei Bedarf kann der Verfahrensträger die Einreichenden über das Ergebnis ihrer fachlichen Bewertung informieren. Das geht natürlich nur, wenn von den Einreichenden eine kontaktfähige E-Mail- oder Postadresse mit angegeben wurde.
Bei fachlichen Fragen zu dem konkreten Beteiligungsverfahren wenden Sie sich direkt an den Verfahrensträger. Den Ansprechpartner finden Sie auf der Verfahrensseite von DiPlanBeteiligung oder auf der Website der Verwaltung. Viele Informationen erhalten Sie auch hier in den weiteren FAQs. Wenn Sie darüber hinaus Fragen zur Bedienung der Plattform haben, wenden Sie sich gerne an den Support.
Beteiligung
Es gibt eine technische Trennung der Sichtbarkeit von Stellungnahmen nach Verfahrensträgern. Zusätzlich können durch den Verfahrensträger weitere Personen berechtigt werden, die Stellungnahmen einzusehen (z.B. Planungsbüros).
In der Bauleitplanung und Raumordnung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme zu personalisieren oder anonym abzugeben. Durch Auswahl des entsprechenden Feldes und der Angabe Ihrer E-Mail-Adresse werden Sie informiert, sobald Sie die Auswertung Ihrer Stellungnahme online einsehen können. In der Planfeststellung ist eine Schriftform gesetzlich festgelegt, so dass hier eine Authentifizierung über die BundID (z.B. über den Personalausweis) zwingend erforderlich ist. Sie erhalten per Mail die zu Ihrer Stellungnahme gehörende Identifikationsnummer (ID), mit der Sie nach Abschluss des Verfahrens die Bewertung Ihrer Stellungnahme in einer Auswertungstabelle wiederfinden können. Nur wenn eine anonyme Stellungnahme ohne Angabe einer E-Mail Adresse abgegeben wurde, erhalten Sie natürlich keine Informationen per Mail.
Der Verfahrensträger ist verpflichtet, alle fristgerecht eingehenden Stellungnahmen zu prüfen und fachlich zu bewerten. Diese Aufgabe übernehmen Fachleute, die entweder beim Verfahrensträger arbeiten oder bei einem externen Planungsbüro. Diese Fachleute werden Planer genannt. Bei der fachlichen Bewertung wird entschieden, ob eine Stellungnahme berücksichtigt wird. Möglicherweise muss sogar die Planung angepasst werden.
Sie finden auf der Verfahrensseite links neben dem Karten- bzw. Planungsdokumentebereich die Schaltfläche "Reden Sie mit!". Wenn Sie diese Schaltfläche klicken, öffnet sich ein Dialogfeld zur Abgabe einer Stellungnahme. Sie können Ihre Stellungnahme nun direkt in das Textfeld eingeben oder aus einem anderen Dokument hineinkopieren. Aus Gründen des Datenschutzes dürfen Sie keine anderen Personen namentlich nennen oder beschreiben. Bitte bestätigen Sie durch Setzen des entsprechenden Häkchens, dass Sie dies beachtet haben.
DiPlanBeteiligung unterstützt bei der Durchführung der Beteiligungsphase und ist kein Archivsystem. Anwender*innen sollten daher alle notwendigen Dokumente und Informationen (Planunterlagen, Stellungnahmen, angehängte Dokumente, Karten) abspeichern und gemäß den Anweisungen der jeweiligen Organisation archivieren. Das Verfahren wird durch den Verfahrensträger verwaltet. Der Verfahrensträger bestimmt wie lange ein Verfahren in DiPlanBeteiligung angezeigt wird. Sobald der Plan rechtskräftig ist, kann das Verfahren in DiPlanBeteiligung gelöscht werden, da der Verfahrensstand im System dann entbehrlich ist.
Auf der Startseite haben Sie die Möglichkeit Verfahren, die bald in Beteiligung gehen, laufende Verfahren oder bereits abgeschlossene Verfahren zu finden. Wenn Sie ein Verfahren gefunden haben, das Sie besonders interessiert, können Sie sich die jeweiligen Verfahrensseiten anschauen. Informieren Sie sich und entscheiden Sie, ob Sie selbst eine Stellungnahme schreiben und einreichen möchten. Die Möglichkeit dazu haben Sie auf den Verfahrensseiten, sofern der Verfahrensträger dies eingeschaltet hat.
Der Verfahrensträger ist verpflichtet, alle fristgerecht eingehenden Stellungnahmen zu prüfen und fachlich zu bewerten. Diese Aufgabe übernehmen Fachleute, die entweder beim Verfahrensträger arbeiten oder bei einem externen Planungsbüro. Diese Fachleute werden Planer genannt. Bei der fachlichen Bewertung wird entschieden, ob eine Stellungnahme berücksichtigt wird. Möglicherweise muss sogar die Planung angepasst werden. Ein entscheidendes Kriterium bei der Bewertung einer Stellungnahme ist, ob der/die Einreichende tatsächlich persönlich von der Planung betroffen ist.
Eine Online-Beteiligungslösung muss nicht verpflichtend genutzt werden. Es kann also sein, dass ein Verfahren läuft, in dem die Öffentlichkeit beteiligt wird, es bei DiPlanBeteiligung aber nicht eingestellt wurde.
Datenschutz
Aus Gründen des Datenschutzes dürfen Sie in Ihrer Stellungnahme keine anderen Personen namentlich benennen oder beschreiben. Sie bestätigen durch das Setzen des entsprechenden Häkchens im Einreichungsformular, dass Sie dies beachtet haben.
Informationen über die Mitarbeit von unterstützenden Planungsbüros erhalten Sie in den Datenschutzhinweisen bzw. den ergänzenden Datenschutzhinweisen.
Ergänzende Datenschutzhinweise zur Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen der aktuell in Beteiligung befindlichen Planungsverfahren finden Sie in der Regel bei den Planungsdokumenten oder im Bereich Datenschutz.
Die Planungsdokumente
Ein Bebauungsplan (B-Plan) betrifft einen bestimmten Bereich, in dem gebaut werden soll. Er kann detailliert zeigen, wie an welcher Stelle gebaut werden darf. Anwohner*innen können zum Beispiel genau erkennen, ob ein Bebauungsplan an ihr Grundstück grenzt oder sich in der Nähe befindet. Er muss sich inhaltlich aus dem F-Plan ableiten.
Ein Flächennutzungsplan (FNP oder F-Plan) umfasst immer das gesamte Gebiet der Kommune und dient als (städteplanerischer) Überblick. Änderungen können in Teilbereichen vorgenommen werden. Ein Flächennutzungsplan veranschaulicht, wie bestimmte Bereiche und Gebiete genutzt werden sollen und zueinanderstehen. Er ist nicht flächenscharf. Entsprechend des Gegenstromprinzips dürfen räumlich übergeordnete Belange dem kommunalen Flächennutzungsplan nicht widersprechen.
Das Raumordnungsgesetz, ergänzt um die entsprechenden Landesplanungsgesetze sowie das Bundesnaturschutzgesetz, sieht eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen an raumordnerischen Verfahren vor. Hierzu zählen z. B. Raumordnungspläne des Landes oder des Bundes, Regionalpläne- sowie Raumordnungsverfahren.
Bei einem Planfeststellungsverfahren nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz handelt es sich um ein Genehmigungsverfahren für größere Vorhaben in der Infrastruktur. Das können z. B. Straßen, Eisenbahnen, oder auch Stadtbahnen, Flugplätze, Hoch-/Höchstspannungsleitungen des Stromnetzes, Deponien oder auch Gewässerausbauten sein.
Raumordnungspläne haben kein konkretes Vorhaben zum Inhalt, sondern umfassende, themen- und vorhabenübergreifende Ziele für die Entwicklung eines ganzen Raumes, also eines Landesgebiets (Landesentwicklungsplan, Landesraumordnungsplan o.ä.) oder einer Region (Regionalplan, Regionales Raumordnungsprogramm o.ä.).
Das Raumordnungsverfahren prüft die Verträglichkeit eines konkreten Vorhabens und untersucht hier ggf. verschiedene Standort- oder Trassenalternativen auf ihre Raumverträglichkeit.
Ein Bauleitplan besteht in der Regel aus einer Kartendarstellung, auf dem die geplante Nutzung und die überplanten Flächen erkennbar sind, einer textlichen Beschreibung der zulässigen Nutzungen ("Textliche Festsetzungen") und einer schriftlichen Begründung. Alle diese Planungsdokumente finden Sie übersichtlich auf DiPlanBeteiligung. Weitere Analysen, Prüfungen und Studien können hinzugefügt werden.
Verfahren zur Raumordnung beinhalten in der Regel alle relevanten Planunterlagen.
Verfahren zur Raumordnung beinhalten in der Regel eine Kartendarstellung, einen Textteil zu Entwicklung, Zielen und Grundsätzen, den Umweltbericht sowie weitere verfahrensspezifische Dokumente.
Registrierung / Login
Die BundID ist das einheitliche Bürgerkonto in Deutschland und ermöglicht eine einfache und sichere Anmeldung bei DiPlanung. Mit der BundID stehen Ihnen zusätzliche Funktionen zur Verfügung, wie das Speichern von Entwurfsfassungen von Stellungnahmen. Die Nutzung der BundID ist jedoch freiwillig und nicht verpflichtend.
Das mein Unternehmenskonto ist das einheitliche Organisationskonto in Deutschland, das auf Elster basiert und daher bereits im steuerlichen Kontext weit verbreitet ist. Bund und Länder haben sich auf die verbindliche Verwendung dieses Kontos für Organisationen geeinigt, um eine einheitliche und sichere Anmeldung zu gewährleisten.
Bitte wenden Sie sich an den Support.
Mit einer Anmeldung können Sie als Privatperson Ihre Stellungnahme als Entwurf speichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortführen. Ihre Stellungnahme wird automatisch mit den Kontaktdaten aus Ihrer Registrierung verknüpft. Nach Einreichen Ihrer Stellungnahme(n) können Sie sich jederzeit einen einfachen Überblick über Ihre bisher eingereichten Stellungnahmen verschaffen. Grundsätzlich ist die Beteiligung als Privatperson in der Bauleitplanung und Raumordnung aber auch ohne Registrierung möglich.
Ihre persönlichen Daten können Sie als Bürger:in in Ihrem BundID-Konto unter „Mein Konto“ bzw. als Unternehmen/TöB in Ihrem "mein Unternehmenskonto" ändern.
Um sich als Bürger:in in DiPlanung zu registrieren, folgen Sie diesen Schritten:
Voraussetzung: Sie benötigen ein BundID-Konto.
Klicken Sie auf den Button „Anmelden".
Wählen Sie „BundID" als Login-Option aus.
Melden Sie sich bei der BundID an, indem Sie die für Sie passende Zugangsart (z. B. Benutzername/Passwort oder eID) verwenden.
Nach erfolgreichem Login werden Sie zurück zu DiPlanung geleitet und sind dort registriert.
Falls Sie Unterstützung benötigen, können Sie sich jederzeit an den Support wenden.
Für Organisationen läuft die Registrierung wie folgt:
Voraussetzung: Sie benötigen ein mein Unternehmenskonto.
Klicken Sie auf den Button „Anmelden".
Wählen Sie „mein Unternehmenskonto" als Login-Option aus.
Loggen Sie sich bei mein Unternehmenskonto mit der entsprechenden Zugangsart ein.
Nach erfolgreichem Login werden Sie zu DiPlanung zurückgeleitet.
Erstmalige Nutzung:
Beim ersten Login wird eine Hinweisseite angezeigt, die darauf hinweist, dass Ihnen noch keine Berechtigung zugewiesen wurde.
Kontaktieren Sie die angegebene Supportadresse.
Im Hintergrund wird Ihnen die passende Rolle zugewiesen. Sie werden darüber informiert.
Abschließend: Melden Sie sich erneut bei DiPlanung an, um die Registrierung abzuschließen.
Falls Sie Unterstützung benötigen, können Sie sich jederzeit an den Support wenden.
Die Anmeldung als Privatperson erfolgt über die BundID als zentrales Konto zur Identifizierung aller Ihrer Online-Anträge. Für die Anmeldung mit Ihrem BundID-Konto können Sie grundsätzlich aus den folgenden Optionen wählen:
Online-Ausweis
EU Identität (nicht deutsch)
ELSTER-Zertifikat
Benutzername & Passwort
Mehr Informationen finden Sie unter https://id.bund.de. Hier finden Sie z.B. auch ein Erklärvideo zu den Optionen.
Die Anmeldung als TöB erfolgt über "mein Unternehmenskonto". Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen, insbesondere auch zur Absicherung in Bezug auf die Steuerverwaltung.
Zum Anzeigen der Grundkarte ist es notwendig, dass Sie die Verwendung von Cookies zulassen.Nach erfolgreicher Aktivierung der Cookies und „Aktualisieren“ (F5) der Webseite sollte die Grundkarte bei Ihnen angezeigt werden. Am Beispiel des von Mozilla Firefox und Google Chrome erklären wir Ihnen, wie Sie dies tun:
Cookies in Firefox aktivieren
Schritt 1: Öffnen Sie das Firefox-Menü, indem Sie auf die drei horizontalen Linien rechts oben klicken.
Über die drei horizontalen Linien gelangt man in das Einstellungsmenü von Firefox.
Schritt 2: Wählen Sie den Eintrag „Einstellungen“, der zusätzlich durch das Zahnrad-Symbol gekennzeichnet ist. Sie gelangen zunächst ins Menü für die allgemeine Konfiguration von Firefox. Klickt man auf das Zahnrad-Symbol, gelangt man zu den Einstellungen.
Schritt 3: Es öffnet sich ein weiterer Tab mit den Einstellungen. Klicken Sie auf „Datenschutz & Sicherheit“.
Schritt 4: Unter „Chronik“ können Sie anschließend alle Cookies aktivieren, indem Sie die Option „Firefox wird eine Chronik anlegen“ wählen. Sollten Sie sich alternativ für eine Chronik nach benutzerdefinierten Einstellungen entscheiden, müssen Sie ein Häkchen bei „Cookies von Websites akzeptieren“ setzen. Wählt man die Option „Firefox wird eine Chronik anlegen“, lässt der Firefox-Browser automatisch sämtliche Cookies zu.
Cookies im Chrome-Browser aktivieren
Bei Chrome funktioniert das Aktivieren der Cookies recht ähnlich wie bei Firefox, nur die Menübezeichnung sieht etwas anders aus.
Schritt 1: Öffnen Sie die Einstellungen Ihres Webbrowsers über das Drei-Punkte-Symbol und den Menüpunkt „Einstellungen“.
Schritt 2: Scrollen Sie hinunter, um zu den erweiterten Einstellungen („Erweitert“) zu gelangen.
Schritt 3: Unter dem Punkt „Sicherheit und Datenschutz“ klicken Sie auf den Eintrag „Inhaltseinstellungen“.
Schritt 4: Wählen Sie „Cookies“ aus und verschieben den Regler bei „Websites dürfen Cookiedaten speichern und lesen“ nach rechts. Wenn Sie zusätzlich die Option „Lokale Daten nach Schließen des Browsers löschen“ aktivieren, werden alle Cookies nur so lange gespeichert, wie der Browser läuft.
Haben Sie Websites grundsätzlich erlaubt, Cookiedaten zu speichern und zu lesen, können Sie dennoch die Blockierung von Drittanbieter-Cookies aktivieren.
Auf der Übersichtsseite der Planungsdokumente sind diverse Unterlagen wie Textteil, Karte und Umweltbericht abgelegt. Zu jedem Dokument finden Sie eine kurze Beschreibung, einen Link zum Öffnen als PDF sowie ggf. einen Button zum Öffnen eines absatzbezogenen Dokuments im Browser, der insbesondere zur Abgabe der Stellungnahme pro Kapitel dient, oder einen Button zur Abgabe einer Gesamtstellungnahme zum jeweiligen Dokument. Da es sich bei einem Planfeststellungsverfahren in der Regel um große Datenmengen handelt, können alle Unterlagen sowohl einzeln als PDF sowie gesammelt in einem ZIP-Archiv heruntergeladen werden. Den Link zum PDF-Dokument erkennen Sie an dem Herunterladen-Button und an dem farblich markierten Text. Wenn Sie mit der linken Maustaste auf diesen Textbereich klicken, öffnet sich das Dokument in einem zusätzlich Browserfenster. Sollte es Probleme bei der Anzeige geben, können Sie das Dokument direkt auf Ihrem PC speichern. Klicken Sie dazu auf "Herunterladen" und speichern Sie auf diesem Wege die benötigten Dokumente. Diese können Sie anschließend direkt vom gewählten Speicherort auf Ihrem PC öffnen.
Technische Voraussetzungen
Nein. Nutzer benötigen lediglich einen Internetzugang.
Folgende Internet-Browser werden für die Nutzung von DiPlanBeteiligung unterstützt:
Microsoft Edge in der aktuellsten Version, sowie den beiden vorangegangenen Major Versionen
Firefox in der aktuellsten Version, sowie der vorangegangenen Major Version
alle auf Chromium basierenden Browser wie z.Bsp. Google Chrome
Bei der Nutzung anderer als den oben genannten Browsern stehen Ihnen ggf. nicht alle Funktionen von DiPlanBeteiligung zur Verfügung.
So funktioniert BOB
Die Beteiligung in der Bauleitplanung erfolgt online hier über E-Bauleitplanung. Die Stadt Rostock als Verfahrensträger hat die Möglichkeit, ihre Beteiligungsverfahren mit E-Bauleitplanung durchzuführen. Sie laden die Planungsdokumente auf der Website hoch und stellen Sie der Öffentlichkeit (und den Trägern öffentlicher Belange) bereit. Diese wiederum reichen ihre Stellungnahmen online ein und erhalten später die Bewertung ihrer Stellungnahme per E-Mail.
Auf der Startseite haben Sie die Möglichkeit, über die Karte und die Liste Beteiligungsverfahren zu suchen, z.B. anhand der Postleitzahl. Wenn Sie Ihren Ort gefunden haben und dort gerade Beteiligungsverfahren stattfinden, können Sie sich die jeweiligen Verfahrensseiten anschauen. Informieren Sie sich und entscheiden Sie, ob Sie selbst eine Stellungnahme schreiben und einreichen möchten. Die Möglichkeit dazu haben Sie auf den Verfahrensseiten, sofern der Verfahrensträger dies eingeschaltet hat. Alle Stellungnahmen, die von Einreichern als öffentlich gekennzeichnet und vom Verfahrensträger freigeschaltet wurden, sehen Sie in der Liste der öffentlichen Stellungnahmen. Sie können sich darüber ein Bild machen, wie andere Leute die Planung bewerten.
Bauleitplanverfahren laufen oft über einen längeren Zeitraum (mehrere Jahre sind möglich, aber nicht die Regel). Wenn Sie eine Stellungnahme eingereicht und darin z.B. Bedenken zur Planung geäußert haben, können Sie dies später nachweisen. Falls Ihre Bedenken nicht berücksichtigt wurden und es darüber zu einer Klage kommen sollte, ist die Stellungnahme nur mit Ihrem echten Namen gerichtlich verwendbar.
Bei der fachlichen Bewertung von Stellungnahmen ziehen Planer insbesondere in Betracht, ob die einreichende Person oder Organisation von der Planung direkt betroffen ist. Bei Bürgerinnen und Bürgern wird dies über die Anschrift geprüft, bei Organisationen zusätzlich über die Belange ihrer speziellen Tätigkeitsfelder.
Meistens gibt es beim Verfahrensträger eine Person, die Ihre Fragen zu konkreten Beteiligungsverfahrens beantwortet. Den Ansprechpartner finden Sie auf der Verfahrensseite hier bei E-Bauleitplanung oder auf der Website der Verwaltung.
E-Bauleitplanung muss nicht verpflichtend von Gemeinden und Städten für die Beteiligung genutzt werden. Es kann also sein, dass ein Bauleitplanverfahren läuft und in der die Öffentlichkeit beteiligt wird, es bei E-Bauleitplanung aber nicht eingestellt wurde. Rufen Sie doch in Ihrem Rathaus / Bauamt an und erkundigen Sie sich, ob E-Bauleitplanung genutzt wird.
Das System wird in der Freien Hansestadt Hamburg und dem Bundesland Schleswig-Holstein eingesetzt.
Technische Voraussetzungen
Folgende Internet-Browser werden für die Nutzung von DEMOS-Plan unterstützt:
Internet Explorer (IE): Mindestens IE 9; Firefox (FF): Mindestens ab Version 42; empfohlen wird jeweils die aktuellste Version.
Weitere Browser werden momentan nicht aktiv unterstützt, entsprechend sind die genannten Funktionen unter Benutzung der oben genannten Versionen von IE und FF am besten verfügbar. Die Nutzung anderer als den oben genannten Browsern ist möglich, die Darstellung kann aber abweichen.
Ja. Um in einem Verfahren eine Karte darzustellen, wird ein WMS (Web Map Service) benötigt, der in E-Bauleitplanung eingepflegt wird. Um diesen WMS zu erhalten, kann ein GIS-System verwendet werden. Sollte Ihnen kein GIS-System zur Verfügung stehen, stellt Dataport Ihnen eine Möglichkeit zur Verfügung über ein separates Portal selbstständig einen solchen WMS zu erstellen. Informationen finden Sie über diesen Link. Sie erhalten dann mit der Freischaltung im Fachverfahren E-Bauleitplanung einen kostenfreien Zugang zu dem Portal und weitergehende Informationen zu dessen Nutzung.
Alternativ kann ein Planungsbüro mit der Erstellung des WMS beauftragt werden.
Der in BOB-SH integrierte Kartenclient stellt Ihre Karten mittels OGC konformen WebMapServices (WMS) dar. Sofern Ihre Kommune Zugriff auf einen Geodatenserver besitzt, kann der WMS hierüber erzeugt werden.
Der im Rahmen des "Deutschland Online"-Projekts X-Planung definierte Standard XPlanGML wird in E-Bauleitplanung berücksichtigt. Hinterlegte Sachdateninformationen sowie eine vereinheitliche graphische Darstellung des Planes können über die Kartenansicht in E-Bauleitplanung genutzt werden.
Nein, für die Arbeit in E-Bauleitplanung ist XPlanung nicht zwingend erforderlich.
Die Anwendung des Standards XPlanung ist jedoch zu empfehlen, da er deutliche Vorteile bietet (s.u.). Soll der Standard XPlanung angewandt werden, so sollte bereits bei Planungsvergabe bzw. bei Planerstellung darauf geachtet werden, dass der Standard eingehalten wird. Weitere Hinweise finden Sie in den nachfolgenden Fragen sowie unter dem Menü „X-Planung“. Grundsätzlich ist es auch möglich, bestehende Pläne in den XPlanung-Standard umzuwandeln, dies ist jedoch mit zusätzlichem Aufwand und Kosten verbunden.
Wird XPlanung in E-Bauleitplanung genutzt, können in der Planzeichnung Sachdateninformationen abgefragt werden: Mit einem Klick auf den Informationsbutton in der Planzeichnung und einem anschließenden Klick in den dargestellten Bauleitplan wird die Festsetzungen für die ausgewählte Fläche angezeigt.
TöB
Nein. Der Verfahrensträger hat die Möglichkeit aus dem Verfahren heraus die ausgewählten TöBs einzuladen. Eine Einladungsmail kann (und sollte) in E-Bauleitplanung erstellt und verschickt werden. Die E-Mail wird an die unter „Daten der Organisation“ eingegebene Adresse verschickt. Jede Organisation ist dafür verantwortlich, eine erreichbare E-Mail Adresse in den „Daten der Organisation“ einzutragen und diese zu pflegen.
Über BOB-SH
Ja, sofern die beteiligte Organisation einen „elektronischen Zugang eröffnet“ (siehe § 4a Abs. 4 Satz 2 BauGB). Ist eine Institution in dem System E-Bauleitplanung registriert, kann die Institution auch ausschließlich elektronisch beteiligt werden. Sofern eine Institution trotz Online-Beteiligung eine Papierfassung wünscht, kann sie das im System in den „Daten der Organisation“ angeben.
Der verfahrensträger hat eine Übersicht über die von ihm eingetragenen Benutzer für E-Bauleitplanung und kann ein neues Passwort vergeben, das dem Nutzer mitgeteilt werden muss.
Nehmen Sie Kontakt mit dem Verfahrensträger auf.
Im Portal finden Sie eine Liste aller Nutzer, die mit diesem System arbeiten und ihr Einverständnis zur Veröffentlichung in der Liste gegeben haben.
Die Lösung wird zudem in verschiedenen Kommunen in Schleswig-Holstein und Bezirken der Stadt Hamburg eingesetzt.
Ja, Stellungnahmen können über E-Bauleitplanung beim Verfahrensträger eingereicht werden. Auf eine zusätzliche Zusendung per Post kann verzichtet werden.
Ist eine Unterschrift auf der Stellungnahme nötig? Formvorschriften sind im Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch nicht geregelt. Generell muss auf den Stellungnahmen keine Unterschrift stehen. Eine Stellungnahme kann sogar mündlich vorgetragen werden. Lediglich in den Fällen, in denen die Stellungnahme ein Verwaltungsakt darstellt, benötigt die Stellungnahme eine Unterschrift gemäß § 108 Abs. 3 LVwG. (in diesen Fällen schreiben Fachgesetze möglicherweise Formvorschriften zusätzlich vor.)
Ja. § 4a Abs. 4 BauGB bildet in Verbindung mit der Bekanntmachungsverordnung des Landes Schleswig-Holsteins die Rechtsgrundlage für die Gemeinden zur Nutzung elektronischer Medien im Bauleitplanverfahren.
Die Kommunen können die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB) nach § 4a Abs. 4 BauGB ergänzend zu den klassischen Beteiligungsverfahren auch durch die Nutzung elektronischer Informationstechnologien durchführen. Für die Behörden ist online eine medienbruchfreie Beteiligung möglich, soweit die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange durch ihre Registrierung für BOB-SH diesem Verfahren zugestimmt haben.
Die Fachanwendung E-Bauleitplanung unterstützt Kommunen bei der Durchführung der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange nach dem Baugesetzbuch (§ 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB).
Zu Beginn werden durch die Kommune Planungsdokumente eingestellt, die von den Beteiligten angesehen und heruntergeladen werden können. Die Beteiligten verfassen ihre Stellungnahmen und reichen sie bei der Kommune ein.
Im Ergebnis erhält die Kommune eine Abwägungstabelle mit den eingegangenen Stellungnahmen. Diese kann dann durch die Abwägungsvorschläge/-empfehlungen ergänzt werden und dann als Vorlage für die Gremiensitzung genutzt werden.
Verfahrensträger
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Was ist Bauleitplanung?
Der Begriff stammt aus dem Baugesetzbuch (BauGB) und setzt sich aus den Worten Bauen-Leiten-Planen zusammen. Bauvorhaben im öffentlichen Raum einer Stadt oder Gemeinde werden in einem systematischen Verfahren vorab durchgeplant. Dabei entsteht ein Plan, der anschließend als Anleitung für den Bau verwendet wird, also ein Bauleitplan. Die Institution, die diesen Planungsprozess leitet, nennt man Verfahrensträger.
Der Planungsprozess in der Bauleitplanung sieht vor, dass sich diejenigen Personen und Institutionen, deren Belange von einer Planung betroffen sind, dazu Stellung nehmen dürfen. Dieses Recht auf Stellungnahme ist gesetzlich zugesichert. Entsprechend können Bürgerinnen und Bürger im Zeitraum der Beteiligung (normalerweise einen Monat lang) alle Planungsdokumente einsehen und eine schriftliche Stellungnahme abgeben. Im Rathaus oder Bauamt und jetzt auch online über E-Bauleitplanung.
Jeder Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung (der geplante „Gegenstand“ eingezeichnet auf einer Karte) und einer Beschreibung in Textform, die in Rostock "Textliche Festsetzung" genannt wird. Zusätzlich gibt es üblicherweise eine Begründung in Textform und Umweltgutachten. Alle diese Planungsdokumente finden Sie auf der jeweiligen Web-Seite des Verfahrens hier bei E-Bauleitplanung und im Rathaus / Bauamt.
Bei einer frühzeitigen Beteiligung wird - wie der Name schon sagt - zu einem frühen Zeitpunkt die Möglichkeit der Stellungnahme eingeräumt. Meistens gibt es zu diesem Zeitpunkt noch keine detaillierten Planungen. Entsprechend sind die Planungsdokumente weniger umfangreich. Die Möglichkeit der Einflussnahme auf den Planungsgegenstand kann höher sogar höher sein als in der regulären Beteiligung, da noch mehr Alternativen vorliegen. Unterschieden werden die beiden Abschnitte (Verfahrensschritte) „frühzeitige Beteiligung“ und „öffentliche Auslegung“.
Ein Flächennutzungsplan (FNP) umfasst immer das gesamte Gebiet der Gemeinde oder Stadt und funktioniert als (städteplanerischer) Überblick. Er veranschaulicht, wie bestimmte Bereiche und Gebiete zueinander stehen und wie diese genutzt werden. Der Flächennutzungsplan wird nicht sehr oft angepasst.
Ein Bebauungsplan (B-Plan) hingegen betrifft einen bestimmten Bereich in dem gebaut werden soll und zeigt detailliert, wie an welcher Stelle gebaut werden soll. Ein Anwohner kann z.B. genau erkennen, ob ein Bebauungsplan an sein Grundstück grenzt oder sich in der Nähe befindet, ob also eine Betroffenheit vorliegt.
Zur Bauleitplanung gehören sowohl der Flächennutzungsplan, als auch der Bebauungsplan. Bauleitplanverfahren, die den Flächennutzungsplan betreffen, sind allerdings sehr viel seltener als Bebauungsplanverfahren.
Der Verfahrensträger ist verpflichtet, alle fristgerecht eingehenden Stellungnahmen zu prüfen und fachlich zu bewerten. Diese Aufgabe übernehmen Fachleute, die entweder beim Verfahrensträger arbeiten oder bei einem externen Planungsbüro. Diese Fachleute werden Planer genannt. Bei der fachlichen Bewertung wird entschieden, ob eine Stellungnahme berücksichtigt wird. Möglicherweise muss sogar die Planung angepasst werden. Ein entscheidendes Kriterium bei der Bewertung einer Stellungnahme ist, ob der Einreicher tatsächlich persönlich von der Planung betroffen ist.
Im Verfahrensschritt „Öffentliche Auslegung“ sind die Planer der Gemeinde / Stadt verpflichtet, den Einreicher über das Ergebnis ihrer fachlichen Bewertung zu informieren. Das geht natürlich nur, wenn vom Einreicher eine kontaktfähige E-Mail- oder Postadresse mit angegeben wurde. Wird eine Stellungnahme (identisch oder zumindest ähnlich) von 49 oder mehr Personen eingereicht, kann der Verfahrensträger eine gesammelte Rückmeldung öffentlich machen, entweder bei E-Bauleitplanung und/oder im Rathaus/Bauamt. In der frühzeitigen Beteiligung müssen die Planer nicht jede einzelne Stellungnahme beantworten.
Die Träger öffentlicher Belange sind Organisationen, Unternehmen oder Behörden, deren Aufgabenbereich (also ihr Belang) von der Planung betroffen ist. Das können z.B. lokale oder überregionale Umweltverbände, Stromnetz- oder Telefon- und Internetunternehmen sein, Behörden oder Nachbargemeinden. Oft haben diese TöB Mitarbeiter, die sich mehr oder weniger ausschließlich mit dem Bereich der Bauleitplanung beschäftigen.